Sobald ein Vergleich mit Gläubigern endgültig scheitert, muss die Geschäftsführung die Liquiditätslage sofort prüfen. Entscheidend ist, ob das Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen noch erfüllen kann oder ob eine Überschuldung vorliegt. Dafür gehören aktuelle Kontostände, offene Rechnungen, Kreditlinien und erwartete Zahlungseingänge in eine nachvollziehbare Übersicht.

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht für die Geschäftsführung eine gesetzliche Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen. Für Unternehmen wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft gelten dafür die Fristen der Insolvenzordnung; sie betragen höchstens drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und höchstens sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Fristen sind keine Zeit für weitere unverbindliche Vergleichsgespräche, sondern dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn eine realistische Aussicht auf Beseitigung des Insolvenzgrundes besteht.

Parallel sollte die Geschäftsführung keine neuen Risiken eingehen. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können persönliche Haftungsfragen auslösen, insbesondere wenn sie nicht mit der Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsleitung vereinbar sind. Vor jeder weiteren Überweisung sind Zweck, Fälligkeit und mögliche Auswirkungen auf die Gläubigergesamtheit zu dokumentieren; besonders kritisch sind Rückzahlungen an Gesellschafter oder verbundene Unternehmen.

Für die nächsten Schritte ist die Zuständigkeit klar zu trennen: Die Geschäftsführung sichert Unterlagen und Vermögenswerte, während eine im Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt den Insolvenzgrund und die Antragspflicht bewertet. Eine Steuerberatung kann aktuelle Buchhaltung, offene Posten und Liquiditätsplanung aufbereiten. Die folgende Übersicht ordnet typische Maßnahmen zeitlich ein.

Schritt Verantwortliche Stelle Konkreter Inhalt
Liquiditätsstatus erstellen Geschäftsführung, Buchhaltung Fällige Verbindlichkeiten und verfügbare Mittel erfassen
Insolvenzgrund prüfen Insolvenzrechtliche Beratung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bewerten
Unterlagen sichern Geschäftsführung Verträge, Kontoauszüge, Lohnlisten und Buchhaltung bewahren
Antrag vorbereiten Geschäftsführung, Rechtsbeistand Zuständiges Insolvenzgericht und erforderliche Angaben klären

Zusätzlich sollten folgende Unterlagen kurzfristig verfügbar sein:

  • Aktuelle Saldenlisten und offene Posten
  • Kontoauszüge sämtlicher Geschäftskonten
  • Übersicht über Beschäftigte und ausstehende Löhne
  • Darlehensverträge, Sicherheiten und Bürgschaften

Auch nach dem Scheitern des Vergleichs kann ein Gläubiger eine Ratenzahlung oder Stundung anbieten. Eine solche Vereinbarung beseitigt einen bestehenden Insolvenzgrund jedoch nicht automatisch; maßgeblich bleibt, ob fällige Forderungen tatsächlich fristgerecht erfüllt werden können. Jede Zusage sollte deshalb schriftlich vorliegen, etwa mit Betrag, Zahlungstermin und benanntem Gläubiger.

Wird ein Insolvenzantrag erforderlich, reicht die Geschäftsführung ihn beim zuständigen Insolvenzgericht ein und macht vollständige, zutreffende Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten. Unvollständige Buchführung, fehlende Belege oder verspätete Antragstellung können zusätzliche rechtliche Folgen haben. Für den Gerichtstermin sollten insbesondere die zuletzt erstellte Liquiditätsübersicht und die gescheiterten Vergleichsangebote bereitliegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert