Ist das Girokonto dauerhaft im Dispositionskredit und die Kreditkarte ausgeschöpft, wachsen Zinskosten, während der finanzielle Spielraum schrumpft. Zuerst stellt die betroffene Person alle Schulden mit Saldo, Zinssatz, Mindestzahlung und Fälligkeit zusammen. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben auf Kontoauszug und Kartenabrechnung.
Beim Kreditkartenlimit unterscheidet sich die Rückzahlung nach Vertragsart. Eine Charge-Karte verlangt gewöhnlich den Ausgleich der Monatsabrechnung; bei einer Teilzahlungsfunktion wird der offene Betrag dagegen verzinst. Wer die Rückzahlung auf Vollzahlung umstellt, sofern der Vertrag das zulässt, verhindert weitere Zinsen auf neue Kartenumsätze. Bereits angefallene Zinsen bleiben bestehen.
Für den Dispo berechnet die Bank Zinsen auf den tatsächlich genutzten Betrag. Er eignet sich deshalb nicht als langfristige Finanzierung. Die kontoführende Person kann die Bank um eine befristete Rückführung oder einen Ratenkredit bitten. Vor einer Umschuldung vergleicht sie effektiven Jahreszins, Laufzeit, mögliche Gebühren und Gesamtkosten, statt nur auf die niedrigere Monatsrate zu achten.
| Schritt | Wirkung | Zu beachten |
|---|---|---|
| Kartenzahlung auf Vollzahlung stellen | Verhindert Zinsen auf neue Umsätze, sofern vertraglich möglich | Offene Beträge bleiben zahlungspflichtig |
| Dispo schrittweise ausgleichen | Senkt den verzinsten Kontosaldo | Fixe Rate und Zahlungstermin festlegen |
| Ratenkredit prüfen | Kann variable Dispozinsen durch feste Raten ersetzen | Effektivzins und Gesamtkosten vergleichen |
| Bank frühzeitig kontaktieren | Schafft Raum für eine vereinbarte Lösung | Einnahmen, Ausgaben und Forderungen bereithalten |
Ein Tilgungsplan setzt die Rückzahlung in eine feste Reihenfolge. Die Person zahlt mindestens die vereinbarten Beträge für alle Verbindlichkeiten und verwendet zusätzlich verfügbares Geld zuerst für die Schuld mit dem höchsten Zinssatz. Neue Kartenkäufe und vermeidbare Abbuchungen auf dem überzogenen Konto setzt sie aus; Miete, Energie und notwendige Versicherungen haben Vorrang.
- Rücklastschriften und Mahngebühren in der Monatsplanung berücksichtigen.
- Kartenlimit nicht als verfügbares Einkommen behandeln.
- Abonnements und Mitgliedschaften auf kündbare Posten prüfen.
- Fälligkeitstermine von Gehaltseingang und Lastschriften abgleichen.
Reichen die verfügbaren Mittel für laufende Rechnungen und Mindestzahlungen nicht aus, sollte die betroffene Person die Bank und weitere Gläubiger vor dem nächsten Zahlungsausfall kontaktieren. Bei mehreren Rückständen kann eine anerkannte Schuldnerberatung die Forderungen ordnen und mit Gläubigern über tragfähige Raten sprechen. Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Mahnschreiben bilden dafür die vollständige Unterlagenmappe.
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