Eine Inkassoforderung wird durch den Bezug von Bürgergeld nicht automatisch vom Jobcenter bezahlt. Für gewöhnliche Schulden, etwa aus einem unbezahlten Mobilfunkvertrag, einem Versandhauskauf oder einem privaten Darlehen, bleibt die betroffene Person grundsätzlich selbst verantwortlich. Das Jobcenter übernimmt solche Forderungen nicht allein deshalb, weil das Einkommen für die Tilgung fehlt.
Bei einer drohenden Wohnungslosigkeit kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Mietschulden übernehmen. Dazu muss der Erhalt der Unterkunft gefährdet sein, etwa durch eine Kündigung oder eine Räumungsklage. Die Hilfe wird regelmäßig als Darlehen gewährt und setzt eine Prüfung des Einzelfalls voraus; offene Stromschulden fallen nicht automatisch darunter.
| Schuldenart | Mögliche Unterstützung | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Mietrückstände | Darlehen zur Sicherung der Unterkunft | Kündigung oder Räumungsklage |
| Stromschulden | Darlehen bei drohender Sperre, abhängig vom Einzelfall | Sperrandrohung des Versorgers |
| Private Konsumschulden | Keine reguläre Übernahme | Inkassoschreiben oder Rechnung |
| Schulden aus einem Darlehen des Jobcenters | Aufrechnung nach gesetzlichen Vorgaben | Bescheid über das Darlehen |
Bei einer Stromsperre kann das Jobcenter ein Darlehen prüfen, wenn die Energieversorgung gefährdet ist und keine andere zumutbare Lösung besteht. Die betroffene Person sollte die Sperrandrohung, die Höhe der Rückstände und bisherige Zahlungsvereinbarungen vorlegen. Laufende Haushaltsstromkosten sind grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Für Rückzahlungen an das Jobcenter gelten andere Regeln als für private Inkassoforderungen. Hat das Jobcenter selbst ein Darlehen gewährt, kann es die Rückzahlung durch monatliche Aufrechnung mit dem Bürgergeld verlangen. Die zulässige Höhe richtet sich nach dem jeweiligen gesetzlichen Tatbestand und dem dazu ergangenen Bescheid.
Bei einer Inkassoforderung sollte die betroffene Person zunächst prüfen, ob sie die Forderung anerkennt. Eine Forderungsaufstellung kann Hauptforderung, Zinsen und Kosten getrennt ausweisen. Ist die Forderung bestritten, sollte sie schriftlich widersprechen und Belege sichern; ein gerichtlicher Mahnbescheid verlangt besondere Aufmerksamkeit, weil dafür eine eigene Frist gilt.
- Der Forderung schriftlich widersprechen, wenn Vertrag oder Betrag bestritten werden.
- Keine Ratenvereinbarung unterschreiben, bevor die Gesamtsumme geprüft ist.
- Den Bescheid des Jobcenters und sämtliche Inkassoschreiben geordnet aufbewahren.
- Bei mehreren Gläubigern eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle einschalten.
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