Wenn ich mit einem Inkassobüro konfrontiert werde, stellt sich oft die Frage: Welche Gebühren sind zulässig? Es ist wichtig, die verschiedenen Arten von Kosten zu verstehen, die ein Inkassobüro bei der Eintreibung einer Forderung berechnen kann. In diesem Tutorial werde ich Ihnen alles Nötige dazu erklären.

Zunächst einmal darf ich betonen, dass die Kosten des Inkassobüros gesetzlichen Regelungen unterliegen. In Deutschland finden wir hierzu vor allem im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und im Gesetz über die Vergütung von Inkassodienstleistungen einige Richtlinien. Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass Inkassobüros fair und transparent arbeiten.

Die wichtigsten Gebühren, die ein Inkassobüro geltend machen kann, sind die Inkassokosten selbst. Diese Kosten dürfen jedoch nicht willkürlich festgesetzt werden. Sie richten sich in der Regel nach dem Gerichtskostenrecht und sind häufig abhängig von der Höhe der offenen Forderung. Allgemein gesprochen, je höher der Betrag, desto höher auch die Gebühren.

Ein weiterer Punkt sind die Mahnschreiben. Das Inkassobüro kann Gebühren für die Erstellung und den Versand von Mahnschreiben erheben. Hierbei dürfen die Kosten jedoch nicht über die staatlichen Gebühren hinausgehen, die für vergleichbare Dienstleistungen anfallen. In der Regel ist die erste Mahnung kostenfrei, während für jede weitere Mahnung Kosten in Rechnung gestellt werden können.

Ein häufig vergessener Faktor sind die verzugsbedingten Kosten. Wenn ich in Verzug gerate, habe ich nicht nur die Hauptforderung zu begleichen, sondern muss auch die Kosten für die Eintreibung übernehmen. Ein Inkassobüro darf in diesem Fall eine angemessene Gebühr erheben, die die tatsächlich angefallenen Kosten deckt. Dazu zählen beispielsweise Kommunikationsaufwendungen und Büroausgaben.

Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass ein Inkassobüro keine Gebühren für bloße Verwaltungsaufgaben verlangen darf, wenn diese nicht im Einklang mit den oben genannten Gesetzen stehen. Ich sollte daher immer darauf achten, eine detaillierte Aufstellung der Kosten zu erhalten und zu überprüfen, ob diese rechtlich zulässig sind.

Eine häufige Unsicherheit betrifft die Zinsen. Inkassobüros können auch Zinsen auf die Hauptforderung berechnen, jedoch müssen diese gesetzlich festgelegt sein. In den meisten Fällen beträgt der Zinssatz fünf Punkte über dem Basiszinssatz von der Fälligkeit der Forderung an.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ich beim Kontakt mit einem Inkassobüro immer darauf achten sollte, welche Gebühren mir berechnet werden. Ich habe das Recht, eine detaillierte Kostenaufstellung zu verlangen und zu überprüfen, ob diese gesetzlich zulässig sind. Bei Zweifeln kann ich mich auch an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden, um rechtliche Klarheit zu bekommen.

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