Gerät ein Mieter mit der Zahlung in Rückstand, sollte er zuerst die offene Summe und den Zeitraum feststellen. Im Mietvertrag, auf Kontoauszügen und in Mahnschreiben lässt sich nachvollziehen, welche Mieten tatsächlich fehlen. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann insbesondere drohen, wenn der Rückstand zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine betrifft oder sich über längere Zeit zu einem erheblichen Betrag summiert.
Bei einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen gelten gesetzliche Schwellen: Sie kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem Betrag in Verzug ist, der insgesamt zwei Monatsmieten erreicht. Auch ein Rückstand über einen längeren Zeitraum kann genügen, wenn er mindestens zwei Monatsmieten beträgt. Die Kündigung prüfen sollte der Mieter anhand des Schreibens, der genannten Beträge und der zugrunde gelegten Zahlungstermine. Eine ordentliche Kündigung kann daneben eigene Voraussetzungen haben.
Nach Zugang der Kündigung sollte der Mieter das Schreiben samt Umschlag aufbewahren und Zahlungen belegen. Er kann dem Vermieter schriftlich mitteilen, welche Beträge er anerkennt und wann er zahlen kann. Widersprechen Buchungen oder Mietberechnungen dem Schreiben, sollte er die Abweichung konkret benennen, etwa mit dem Überweisungsdatum und dem Kontoauszug. Schriftliche Nachweise sind besonders wichtig, wenn die Zahlung bereits angewiesen, aber noch nicht verbucht wurde.
| Schritt | Konkrete Maßnahme | Nachweis |
|---|---|---|
| Rückstand klären | Mietkonto und Kontoauszüge abgleichen | Überweisungsbelege |
| Vermieter kontaktieren | Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub schriftlich anfragen | Brief oder E-Mail |
| Unterstützung beantragen | Jobcenter oder Sozialamt wegen Mietschulden kontaktieren | Antrag und Eingangsbestätigung |
| Kündigung erhalten | Beratung bei Mieterverein oder Rechtsanwalt suchen | Kündigung und Mietunterlagen |
Kann der Mieter den Rückstand nicht sofort begleichen, sollte er sich unverzüglich an das Jobcenter oder Sozialamt wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Stellen Mietschulden übernehmen, häufig als Darlehen, um Wohnungslosigkeit abzuwenden. Ein Antrag sollte die Kündigung, den Mietvertrag, Einkommensnachweise und eine Aufstellung der Rückstände enthalten. Bei einer Räumungsklage ist außerdem die im Gerichtsschreiben genannte Frist entscheidend.
Eine vollständige Zahlung kann eine fristlose Kündigung unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen unwirksam machen, wenn sie rechtzeitig erfolgt. Für die sogenannte Schonfristzahlung gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Monaten ab Zustellung der Räumungsklage; eine ordentliche Kündigung wird dadurch jedoch nicht automatisch beseitigt. Rechtliche Beratung kann deshalb klären, ob neben der fristlosen auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde.
- Umschlag und Kündigung unverändert aufbewahren.
- Keine Barzahlung ohne unterschriebene Quittung leisten.
- Bei drohendem Wohnungsverlust die örtliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle ansprechen.
- Gerichtliche Schreiben sofort öffnen und Fristen notieren.
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