Wenn Glücksspiel zur Sucht wird, geraten häufig Miete, Stromrechnungen und Kreditraten in Rückstand. Betroffene verheimlichen Verluste oft vor Angehörigen und Gläubigern; dadurch wachsen Zahlungsprobleme und psychischer Druck. Eine anerkannte Schuldnerberatung und eine Suchtberatungsstelle können gemeinsam an den finanziellen und gesundheitlichen Folgen arbeiten.
Bei akuter Geldnot steht zuerst die Sicherung des Alltags an. Die betroffene Person sollte Kontoauszüge, Mahnungen und Kreditverträge sammeln und notwendige Ausgaben wie Miete, Lebensmittel und Strom getrennt erfassen. Die Schuldnerberatung ordnet Forderungen, prüft Pfändungsrisiken und nimmt mit Zustimmung der betroffenen Person Kontakt zu Gläubigern auf. Ein Haushaltsplan macht sichtbar, welche Zahlungen tatsächlich möglich sind.
| Anlaufstelle | Aufgabe | Typischer nächster Schritt |
|---|---|---|
| Kommunale Schuldnerberatung | Forderungen ordnen und Zahlungsfähigkeit prüfen | Unterlagen und Haushaltsplan besprechen |
| Suchtberatungsstelle | Spielverhalten einschätzen und Behandlung vermitteln | Beratungsgespräch vereinbaren |
| Hausarztpraxis | Gesundheitliche Belastung erfassen | Überweisung oder weitere Versorgung klären |
| Verbraucherzentrale | Informationen zu Verträgen und Verbraucherrechten geben | Vertrag oder Forderung prüfen lassen |
Für die Behandlung kommen ambulante Suchtberatung, Psychotherapie und, bei schwerer Belastung, stationäre Angebote infrage. Die Beratung bei Glücksspielsucht unterstützt dabei, Auslöser zu erkennen und einen Rückfallplan zu entwickeln. Angehörige können eigene Gespräche in Anspruch nehmen, auch wenn die spielende Person zunächst keine Hilfe annimmt. Eine regionale Beratungsstelle lässt sich über kommunale Suchthilfe oder die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen finden.
Zusätzlich kann die betroffene Person konkrete Zugänge zum Glücksspiel sperren lassen. Die bundesweite Spielersperre OASIS gilt für erlaubte Glücksspielangebote, die an das Sperrsystem angeschlossen sind. Auch Konten bei Glücksspielanbietern sollten geschlossen und Werbenachrichten abbestellt werden. Bargeldlimits und eine vorübergehende Unterstützung durch eine vertraute Person können den Zugang zu Spielgeld einschränken.
- Glücksspiel-Apps vom Smartphone entfernen.
- Gespeicherte Zahlungsdaten bei Anbietern löschen.
- Bank nach einer Glücksspielblockade für Kartenzahlungen fragen.
- Eine Vertrauensperson über den Krisenplan informieren.
Bei drohendem Wohnungsverlust sollte die betroffene Person sofort das örtliche Wohnungsamt oder die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit kontaktieren. Bei Kontopfändung kann ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, einen gesetzlichen Grundschutz auf dem Konto sichern; die Umwandlung beantragt die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber bei der Bank. Bei Suizidgedanken oder unmittelbarer Gefahr ist der Notruf 112 zuständig.
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