Grundsätzlich haftet eine Person nicht automatisch für die Schulden ihres Partners. Eine Ehe allein macht aus getrennten Verbindlichkeiten keine gemeinsamen Schulden. Entscheidend ist, wer den Vertrag unterschrieben hat und ob die andere Person eine eigene Verpflichtung eingegangen ist.

Bei einem gemeinsamen Kredit haften beide Kreditnehmenden gegenüber der Bank. Ist im Vertrag eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart, kann die Bank die gesamte offene Summe von jeder Person verlangen, nicht nur deren rechnerischen Anteil. Das gilt etwa für einen gemeinsam aufgenommenen Immobilienkredit.

Für einen fremden Kredit haftet der Partner, wenn er eine Bürgschaft unterschreibt oder dem Vertrag als Mitschuldner beitritt. Eine Bürgschaft ist rechtlich eigenständig: Die Bank kann unter den vereinbarten Voraussetzungen Zahlung von der bürgenden Person fordern, obwohl diese das Geld nicht erhalten hat.

Situation Haftung des Partners Typisches Beispiel
Alleiniger Kreditvertrag Grundsätzlich keine Ein Partner finanziert ein eigenes Auto
Gemeinsamer Kredit Beide haften laut Vertrag Beide unterschreiben den Immobilienkredit
Bürgschaft Haftung nach Bürgschaftsvertrag Ein Partner bürgt für den Geschäftskredit des anderen
Geschäft für den Haushalt Kann bei Ehegatten gesetzlich greifen Notwendiger Einkauf für den gemeinsamen Haushalt

Bei Ehepaaren gilt für Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs eine Besonderheit: Nach § 1357 BGB können beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet werden, obwohl nur einer den Vertrag schließt. Das betrifft übliche Haushaltsgeschäfte, nicht automatisch größere Finanzierungen oder einen Kredit für ein privates Unternehmen. Für unverheiratete Paare gilt diese Regel nicht.

Eine Trennung beendet gemeinsame Verträge nicht. Wer gemeinsam einen Kredit aufgenommen hat, bleibt der Bank gegenüber grundsätzlich verpflichtet, auch wenn die Beziehung endet oder ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Eine interne Vereinbarung zwischen den Partnern ändert den Kreditvertrag nur, wenn die Bank einer Vertragsänderung zustimmt.

Bei einem Mahnschreiben sollte die betroffene Person zuerst prüfen, ob ihr Name im Vertrag, in einer Bürgschaft oder in einer weiteren Verpflichtung steht. Eine bloße Kontovollmacht oder die Nutzung einer Zusatzkarte begründet für sich genommen nicht automatisch die Haftung für sämtliche Schulden des Karteninhabers.

  • Eine gemeinsame Kreditkarte kann eigene Zahlungspflichten nach den Kartenbedingungen auslösen.
  • Ein Ehevertrag macht einen alleinigen Kredit nicht automatisch zur gemeinsamen Schuld.
  • Für Schulden eines verstorbenen Partners gelten Regeln des Erbrechts.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit kann eine Schuldnerberatung die Unterlagen und Forderungen prüfen.

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