Bei unbezahlten Rechnungen, Inkassoforderungen oder drohender Kontopfändung kann eine Person mit geringem Einkommen Beratungshilfe beantragen. Sie übernimmt die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung. Für ein Gerichtsverfahren gilt sie nicht; dort kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe infrage.
Den Antrag stellt die betroffene Person beim Amtsgericht ihres Wohnorts, in der Rechtsantragsstelle oder schriftlich. Dafür braucht sie in der Regel einen ausgefüllten Antrag, einen Nachweis über Einkommen und Vermögen sowie Unterlagen zum Schuldenproblem. Dazu zählen etwa Mahnungen, Inkassoschreiben, Kreditverträge und ein aktueller Kontoauszug.
| Schritt | Was die Person erledigt | Typische Unterlagen |
|---|---|---|
| Antrag vorbereiten | Formular ausfüllen und finanzielle Lage darlegen | Einkommensnachweis, Mietkosten, Kontoauszüge |
| Amtsgericht kontaktieren | Antrag bei der zuständigen Rechtsantragsstelle einreichen | Antrag und Belege zum Streitfall |
| Anwalt aufsuchen | Berechtigungsschein vorlegen und Beratung erhalten | Bewilligung und Gläubigerschreiben |
| Ohne Schein starten | Anwalt um Antragstellung bitten | Finanzunterlagen und vollständige Fallunterlagen |
Nach der Bewilligung erhält die Person einen Berechtigungsschein, den sie einer Anwältin oder einem Anwalt übergibt. In vielen Fällen kann sie die Kanzlei auch zuerst aufsuchen; dann muss der Antrag zeitnah nachgereicht werden. Für die anwaltliche Beratung fällt grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 15 Euro an, auf die die Kanzlei verzichten kann.
Für die Prüfung zählt nicht allein das Einkommen. Das Amtsgericht berücksichtigt auch notwendige Ausgaben, Unterhaltspflichten und vorhandenes Vermögen. Außerdem muss die Angelegenheit eine rechtliche Beratung erfordern und darf nicht bereits durch eine andere zumutbare Hilfe abgedeckt sein. Eine kommunale Schuldnerberatung kann etwa bei Haushaltsplanung und Gläubigerübersichten unterstützen, während der Anwalt rechtliche Einwände gegen eine Forderung prüft.
- Eine unterschriebene Vollmacht kann die anwaltliche Vertretung gegenüber einem Inkassounternehmen ermöglichen.
- Bei einem Vollstreckungsbescheid läuft eine kurze Frist für den Einspruch.
- Für eine Pfändung auf dem Konto kann ein Antrag auf Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bei der Bank nötig sein.
- Ein Gläubigerverzeichnis erleichtert die anwaltliche Einschätzung mehrerer offener Forderungen.
Lehnt das Amtsgericht den Antrag ab, kann die betroffene Person die Begründung prüfen lassen und innerhalb der vorgesehenen Frist Erinnerung einlegen. Bewilligte Beratungshilfe deckt nicht automatisch Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten oder jede spätere anwaltliche Tätigkeit ab. Bei einer Klage wegen einer Forderung muss sie deshalb gesondert klären lassen, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.
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